{"id":317,"date":"2021-03-04T00:48:24","date_gmt":"2021-03-03T23:48:24","guid":{"rendered":"http:\/\/localhost\/wordpress562\/?page_id=317"},"modified":"2021-03-02T22:26:26","modified_gmt":"2021-03-02T21:26:26","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/kurd-akad.com\/?page_id=317","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>SATZUNG DES VEREINS \u201eNETZWERK KURDISCHER AKADEMIKER\u201c<\/strong><br><br>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<br>(1) Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eNetzwerk kurdischer AkademikerInnen (Tevna&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; Akadem\u00eesyen\u00ean Kurd)\u201c; in der abgek\u00fcrzten Form \u201eKURD-AKAD\u201c, nach der&nbsp;&nbsp; &nbsp;<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; beabsichtigten Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz ,,e.V.&#8220;.<br>(2) Der Sitz des Vereins ist Dortmund.<br>(3) Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<br><br>\u00a7 2 Zweck<br>(1) Der Verein hat u.a. folgendes zum Zweck:<br>\u2022Fachlicher und interkultureller Erfahrungs- und Wissensaustausch anhand von Kooperationen mit anderen Akademikervereinen<br>\u2022F\u00f6rderung der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit gesellschaftspolitischen, sozialen und kulturellen Aspekten der Migration<br>\u2022B\u00fcndelung und bewusster Einsatz von Bildungsressourcen sowie Erweiterung des allgemeinen Bildungspotentials in der Gesellschaft<br>\u2022Interessensvertretung kurdischer MigrantInnen zur F\u00f6rderung des Integrationsprozesses sowie Pflege des Gedankens der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung<br>\u2022Unterst\u00fctzung sozialer Projekte, vor allem zur St\u00e4rkung von Frauen und Kindern im Bereich der Bildung<br>(2) Zur Verwirklichung der vorgenannten Zwecke wird der Verein mit anderen Vereinen und Organisationen zusammenarbeiten, soweit dies dem Satzungszweck dienlich ist. Hierbei verfolgt es keine ideologische, religi\u00f6se oder parteipolitische Zielsetzung.<br>(3) Zur Realisierung dieser Ziele soll die Durchf\u00fchrung, Mitwirkung und Unterst\u00fctzung von Studien- und Bildungsreisen, Konferenzen, wissenschaftlichen Seminaren, Kongressen, Podiumsdiskussionen mit Wissenschaftlern und Politikern beitragen.<br><br>\u00a7 3 Gemeinn\u00fctzigkeit<br>(1) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201cSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung (\u00a7\u00a7 51 ff. AO.) in der jeweils g\u00fcltigen Fassung.<br>(2) Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br>(3) Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden.<br>(4) Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<br>(5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<br><br>\u00a7 4 Mitgliedschaft<br>(1) Mitglied des Vereins k\u00f6nnen alle HochschulabsolventenInnen sein, die die Ziele des Vereins unterst\u00fctzen. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand<br>(2) Gegen eine ablehnende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich Beschwerde eingelegt werden, \u00fcber die auf der n\u00e4chsten ordentlichen Mitgliederversammlung entschieden wird. Die Beschwerdeentscheidung wird schriftlich zugestellt.<br>(3) Ein Anspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht.<br>(4) Dar\u00fcber hinaus besteht die M\u00f6glichkeit der Ehren- und F\u00f6rdermitgliedschaft.<br>a) Die Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes durch die Hauptversammlung ernannt.<br>b) F\u00f6rdermitglieder des Vereins kann werden, wer bereit ist, die Ziele des Vereins zu bejahen und den Verein mit dem nach Ma\u00dfgabe des \u00a7 6 Absatz 1 dieser Satzung festgelegten Mindestbeitrag zu unterst\u00fctzen. Auch juristische Personen k\u00f6nnen die f\u00f6rdernde Mitgliedschaft erwerben. F\u00fcr die Aufnahme gen\u00fcgt eine schriftliche Beitrittserkl\u00e4rung an den Vorstand.<br>(5) Die Mitgliedschaft endet:<br>a) mit dem Tod des Mitgliedes<br>b) durch Austritt<br>c) durch Ausschluss aus dem Verein<br>(6) Der Austritt muss schriftlich gegen\u00fcber mindestens einem Vorstandsmitglied erkl\u00e4rt werden. Er ist nur unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres m\u00f6glich.<br>(7) Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in schwerwiegender Weise gegen die Interessen des Vereins und seines Satzungszwecks versto\u00dfen hat, insbesondere seinen Mitgliedsbeitrag l\u00e4nger als 6 Monate nicht bezahlt hat.<br>(8) \u00dcber den Ausschluss entscheidet auf Antrag des Vorstandes die Mitgliederversammlung mit 2\/3 Mehrheit. Der Vorstand hat dem betroffenen Mitglied mindestens sechs Wochen vor der Mitgliederversammlung den Ausschlie\u00dfungsantrag mit Begr\u00fcndung in Abschrift zu \u00fcbersenden. Eine schriftliche Stellungnahme des betroffenen Mitgliedes ist der Mitgliederversammlung zur Kenntnis zu bringen. Der Ausschlie\u00dfungsbeschluss wird dem Mitglied durch den Vorstand schriftlich mitgeteilt und wird mit dem Zugang wirksam.<br><br>\u00a7 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder<br>(1) Die Mitglieder sind verpflichtet, die in \u00a7 2 genannten Bestrebungen und Aufgaben des Vereins in jeder Weise zu f\u00f6rdern und den im Rahmen dieser Satzung erfassten Beschl\u00fcssen nachzukommen.<br>(2) Die Mitglieder sind verpflichtet, die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Mitgliedsbeitr\u00e4ge zu entrichten.<br>(3) Die Mitglieder haben das Recht, an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen, Antr\u00e4ge zu stellen und das Stimmrecht auszu\u00fcben. Jedes Mitglied hat eine Stimme, die es nur pers\u00f6nlich abgeben kann.<br>(4) Die Ehrenmitglieder haben alle Rechte und Pflichten eines ordentlichen Mitglieds, sind jedoch von der Beitragspflicht befreit.<br>(5) Die F\u00f6rdermitglieder haben kein Stimmrecht. Sie haben ein Informationsrecht und ein alle Angelegenheiten des Vereins umfassendes Vorschlagsrecht.<br><br>\u00a7 6 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<br>(1) Der Verein finanziert sich durch Spenden und Mitgliedsbeitr\u00e4ge. \u00dcber die H\u00f6he und F\u00e4lligkeit der Mitgliedsbeitr\u00e4ge entscheidet die Mitgliederversammlung jeweils mit Wirkung f\u00fcr das folgende Gesch\u00e4ftsjahr. Der monatliche Beitrag betr\u00e4gt mindestens 10,00 \u20ac und Arbeitslose zahlen die H\u00e4lfte.<br>(2) Die Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.<br><br>\u00a7 7 Organe<br>(1) Organe des Vereins sind:<br>1. der Vorstand<br>2. die Mitgliederversammlung<br>(2) Die Mitgliederversammlung kann die Bildung weiterer Vereinsorgane oder Gremien beschlie\u00dfen.<br><br>\u00a7 8 Vorstand<br>(1) Der Vorstand besteht aus 5 Personen und 2 Ersatzmitgliedern, u.a. einem Vorsitzendem, zwei Stellvertretern, einem Schatzmeister und einem Schriftf\u00fchrer.<br>(2) Der Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden bilden den Vorstand im Sinne von \u00a7 26 BGB (Vertretungsvorstand). Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch den Vorsitzenden oder durch einen der stellvertretenden Vorsitzenden vertreten.<br>(3) Arbeitnehmer des Vereins d\u00fcrfen nicht Mitglieder des Vertretungsvorstandes sein.<br>(4) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von einem Jahr gew\u00e4hlt. Bis zu einer Neuwahl bleibt der Vorstand im Amt. Eine Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist m\u00f6glich.<br>(5) Scheidet ein Mitglied w\u00e4hrend der Amtszeit aus, kann derjenige Ersatzmitglied, welcher die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte, f\u00fcr die restliche Amtsdauer in den Vorstand einziehen. Scheiden mehr als 2 Vorstandsmitglieder aus dem Vorstand aus, so muss ein neuer Vorstand durch eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt werden. N\u00e4heres zur au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung hierzu regelt \u00a7 9 dieser Satzung.<br>(6) Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Vereins und erledigt alle Verwaltungsaufgaben, soweit sie nicht durch die Satzung oder Gesetz einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:<br>a) Die Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung.<br>b) Die Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlung. Die Leitung der Mitgliederversammlung durch den Vorsitzenden oder einen der stellvertretenden Vorsitzenden.<br>c) Die Aufstellung des Haushaltsplanes f\u00fcr jedes Gesch\u00e4ftsjahr, Buchf\u00fchrung, Erstellung des Jahresberichtes.<br>d) Aufnahme und Mitwirkung beim Ausschluss von Mitgliedern.<br>e) Abschluss und K\u00fcndigung von Arbeitsvertr\u00e4gen.<br>(7) Der Vorstand ist in seinen Sitzungen beschlussf\u00e4hig, wenn alle Mitglieder eingeladen sind. Die Einladung erfolgt schriftlich durch den Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden &#8211; auch in Eilf\u00e4llen &#8211; sp\u00e4testens eine Woche vor der Sitzung.<br>(8) Der Vorstand beschlie\u00dft mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden oder bei dessen Abwesenheit die des stellvertretenden Vorsitzenden, der die Vorstandssitzung leitet.<br>(9) Die Beschl\u00fcsse sind in ein Protokollbuch einzutragen und vom Sitzungsleiter zu unterschreiben. Die Eintragungen m\u00fcssen enthalten:<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; &#8211; Ort und Zeit der Sitzung,<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; &#8211; die Namen der Teilnehmer und des Sitzungsleiters,<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; &#8211; die gefassten Beschl\u00fcsse und die Abstimmungsergebnisse.<br>(10) Vorstandsbeschl\u00fcsse m\u00fcssen im schriftlichen Verfahren gefasst werden. Die Unterlagen \u00fcber die Beschlussfassung sind als Anlage in dem Protokollbuch zu verwahren. Der Vorstand kann sich eine Gesch\u00e4ftsordnung geben.<br><br><br><br>\u00a7 9 Mitgliederversammlung<br>(1) Die Mitgliederversammlung ist zust\u00e4ndig f\u00fcr alle Aufgaben, soweit sie nicht dem Vorstand oder anderen Vereinsorganen obliegen. Sie ist ausschlie\u00dflich zust\u00e4ndig f\u00fcr folgende Angelegenheiten:<br>a) Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplanes f\u00fcr das n\u00e4chste Gesch\u00e4ftsjahr,<br>b) Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes, des Rechnungspr\u00fcfungsberichtes (Entlastung des Vorstandes),<br>c) Festsetzung der H\u00f6he und F\u00e4lligkeit des Mitgliedsbeitrages,<br>d) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes, und weiterer evtl. einzurichtender Organe.<br>e) \u00c4nderung der Satzung,<br>f) Aufl\u00f6sung des Vereins,<br>g) Entscheidung \u00fcber die Beschwerde gegen die Ablehnung eines Aufnahmeantrages,<br>h) Ausschluss eines Vereinsmitgliedes,<br>i) Ernennung von Ehrenmitgliedern.<br>(2) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal pro Jahr statt. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; &#8211; der Vorstand die Einberufung aus dringenden wichtigen Gr\u00fcnden beschlie\u00dft<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; &#8211; wenn ein Zehntel der Mitglieder schriftlich unter Angabe der Gr\u00fcnde die Einberufung vom Vorstand verlangt<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; &#8211; wenn der Vorstand aus weniger als 5 Mitgliedern besteht (inkl. Ersatzmitglieder)<br>(3) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstandsvorsitzenden oder einem stellvertretenden Vorsitzenden schriftlich unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Der Fristablauf beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die dem Vertretungsvorstand zuletzt bekanntgegebene Anschrift gerichtet wurde.<br>(4) Jedes Mitglied kann bis sp\u00e4testens eine Woche vor Beginn der Mitgliederversammlung schriftlich die Erg\u00e4nzung der Tagesordnung verlangen. Danach und in der Mitgliederversammlung gestellte Antr\u00e4ge auf Erg\u00e4nzung der Tagesordnung k\u00f6nnen nur durch Entscheidung der Mitgliederversammlung mit 2\/3 Mehrheit zugelassen werden.<br>(5) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstandsvorsitzenden, bei dessen Verhinderung von einem stellvertretenden Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von einem anderen Mitglied des Vorstandes geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung den Leiter. F\u00fcr die Dauer der Durchf\u00fchrung von Vorstandswahlen w\u00e4hlt die Mitgliederversammlung einen Wahlausschuss.<br>(6) Vorstandswahlen erfolgen durch schriftliche geheime Abstimmung. Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder, bei \u00c4nderung des Vereinszwecks und Aufl\u00f6sung des Vereins mindestens die H\u00e4lfte anwesend sind.<br>(7) F\u00fcr den Fall der Beschlussunf\u00e4higkeit muss der Vorsitzende innerhalb von vier Wochen eine neue Mitgliederversammlung mit derselben Tagesordnung einberufen, die unabh\u00e4ngig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig ist. Darauf ist in der Einladung hinzuweisen.<br>(8) Jedes Mitglied hat eine Stimme. Stimm\u00fcbertragungen sind nicht zul\u00e4ssig. Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen gefasst. Stimmenthaltungen werden nicht mitgez\u00e4hlt.<br>(9) F\u00fcr Satzungs\u00e4nderungen ist eine 3\/4 Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen, f\u00fcr die \u00c4nderung des Vereinszwecks und die Aufl\u00f6sung des Vereins eine solche von 4\/5 erforderlich. Beschl\u00fcsse zur \u00c4nderungen des Vereinszwecks und zur Aufl\u00f6sung des Vereins k\u00f6nnen nur nach rechtzeitiger Ank\u00fcndigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.<br>(10) Die Mitglieder des Vorstands werden einzeln gew\u00e4hlt. Der Vorstand w\u00e4hlt dann den Vorsitzenden, den Stellvertreter und die \u00fcbrigen Mitglieder. Es gilt der Kandidat als gew\u00e4hlt, der mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erhalten hat. Ist diese Stimmenzahl nicht erreicht worden, findet im zweiten Wahlgang eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten statt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Versammlungsleiter durch Ziehung eines Loses.<br><br>\u00a7 10 Beurkundung von Beschl\u00fcssen<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die in Vorstandsitzungen und Mitgliedsversammlungen gefassten Beschl\u00fcsse sind schriftlich niederzulegen und von dem jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen. Es muss enthalten:<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; &#8211; Ort und Zeit der Versammlung<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; &#8211; Name des Versammlungsleiters und des Protokollf\u00fchrers<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; &#8211; Zahl der erschienenen Mitglieder<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; &#8211; Feststellung der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Einberufung und Beschlussf\u00e4higkeit<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; &#8211; die Tagesordnung<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; &#8211; die gestellten Antr\u00e4ge, das Abstimmungsergebnis (Zahl der Ja-Stimmen, Zahl der Nein-Stimmen, Enthaltungen, ung\u00fcltigen Stimmen), die Art der Abstimmung<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; &#8211; Satzungs- und Zweck\u00e4nderungsantr\u00e4ge<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; &#8211; Beschl\u00fcsse, die w\u00f6rtlich aufzunehmen sind.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><br>\u00a7 11 Aufl\u00f6sung des Vereins<br>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der in \u00a7 9 Absatz 9 geregelten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschlie\u00dft, sind der Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend f\u00fcr den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgel\u00f6st wird oder seine Rechtsf\u00e4higkeit verliert.<br>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung der K\u00f6rperschaft oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen der K\u00f6rperschaft an \u201eKinderhilfe Mesopotamien e.V.\u201c, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr steuerbeg\u00fcnstigte oder mildt\u00e4tige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>SATZUNG DES VEREINS \u201eNETZWERK KURDISCHER AKADEMIKER\u201c \u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr(1) Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eNetzwerk kurdischer AkademikerInnen (Tevna&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Akadem\u00eesyen\u00ean Kurd)\u201c; in der abgek\u00fcrzten Form \u201eKURD-AKAD\u201c, nach der&nbsp;&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/kurd-akad.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/317","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/kurd-akad.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/kurd-akad.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kurd-akad.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kurd-akad.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=317"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/kurd-akad.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/317\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/kurd-akad.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=317"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}